Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018 – höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Zum 01.01.2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert.

Der Mindestunterhalt beträgt demnach ab dem 01.01.2018 für

  • Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 348,00 € statt bisher 342,00 €,
  • Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 399,00 € statt bisher 393,00 € und
  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467,00 € statt bisher 460,00 €.

Hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 unverändert.

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01.01.2018 für ein erstes und ein zweites Kind 194,00 Euro, für ein drittes Kind 200,00 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225,00 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kinder in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen.

Auch die Einkommensgruppen wurden angehoben. Die Tabelle beginnt ab 01.01.2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 Euro“ statt bisher „bis 1.500,00 Euro“ und endet mit „bis 5.500,00 Euro“.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90,00 Euro auf 100,00 Euro (www.beck.de/aktuell, Meldung).