Neue Ar­beits­ge­richts­struk­tur seit 01. Ja­nuar 2014

Wie das Thü­rin­ger Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mit­teilt, wur­de mit dem Thü­rin­ger Haus­halts­be­gleit­ge­setz 2012 ei­ne neue Ar­beits­ge­richts­struk­tur aus 4 Ar­beits­ge­rich­ten ge­schaf­fen. Die Be­zir­ke der Ar­beits­ge­rich­te wur­den an die Pla­nungs­re­gio­nen an­ge­gli­chen.

Zur Umsetzung dieser neuen Struktur wurden die Arbeitsgerichte in Eisenach und Jena zum 01. Januar 2014 aufgehoben. Dies führt zu folgenden Änderungen bei der Zuständigkeit:

Der Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach werden dem Arbeitsgericht Suhl
zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Eisenach).
Der Landkreis Gotha wird dem Arbeitsgericht Erfurt zugeordnet (bisher Arbeitsgericht
Eisenach).
Der Ilmkreis wird dem Arbeitsgericht Erfurt zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Suhl).
Die kreisfreie Stadt Jena, der Saale-Holzlandkreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
werden dem Arbeitsgericht Gera zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Jena).

Am Standort Eisenach des Arbeitsgerichts Suhl wurde ein Gerichtstag eingerichtet, um arbeitsge-richtliche Verfahren auch künftig bürgernah verhandeln zu können. Darüber hinaus gibt es bereits einen Gerichtstag des Arbeitsgerichts Suhl in Sonneberg.

(von vgl. Pressemitteilung des Justizministerium vom 17.01.2014, www.thueringen.de)