Grundsteuer

Der Bescheid, mit dem die Grundsteuerwerte mitgeteilt werden, ist ein Feststellungsbescheid. Das bedeutet insbesondere, dass der Sie bei Fehlern Einspruch einlegen und beantragen können, den Feststellungsbescheid zu berichtigen.

Der Feststellungsbescheid im Rahmen der Grundsteuer enthält mehrere Feststellungen, wie den Grundsteuerwert, die Vermögensart, die Grundstücksart, die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit, die Höhe der jeweiligen Anteile bei mehreren Beteiligten, die Steuermesszahl und die Höhe des Steuermessbetrags. Diese könnten Sie jeweils separat mit dem Einspruch anfechten. Dabei könnten Ihnen Fehler passieren, weil bestandskräftigen Werte nicht mehr mit einem Einspruch geändern werden können.

Wir empfehlen daher gegen den kompletten Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen.

Beachten Sie die Einspruchsfrist, Zugang beim zuständigen Finanzamt, von einem Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (§ 355 Abs. 1 AO) Für das zuständige Finanzamt schauen Sie in die erfolgte Rechtsmittelbelehrung.

Hier können Sie sich einen ausfüllbaren Mustereinspruch downloaden.