Sozialrecht
Sozialrecht hat für fast jedermann eine hohe Bedeutung
Nahezu jeder Bürger kommt im Laufe seines Lebens mit dem Sozialrecht in Berührung. Soziale Leistungen sind so vielfältig wie das Leben selbst. Die Kosten der Geburt werden von der (gesetzlichen) Krankenversicherung übernommen. Bei der Erziehung eines Kleinkindes erhalten die Eltern Elterngeld, das Kind selbst bekommt Kindergeld. Haben die Eltern ein geringes Einkommen werden Kindergeld oder Wohngeld gewährt.
In der Ausbildung werden Bundesausbildungsbeihilfe (besser bekannt als BAB) oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (bekannter als BaföG) gewährt. Während ihres Arbeitslebens sind die meisten Menschen gesetzlich in der Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber muss Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Die Situation Arbeitslosigkeit wird durch Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (besser bekannt als „Hartz-IV“) abgesichert. Im Alter oder bei Krankheit wird der Lebensunterhalt durch die Rente getragen.
All dies sind Leistungen die dem Sozialrecht unterfallen.
Da all diese Leistungen staatliche Leistungen sind, sieht sich der Bürger bei Beantragung oder bei Klärung von Problemen einer mächtigen Behörde gegenüber. Nicht immer arbeitet die Behörde so, wie es die Sozialgesetzbücher vorgeben, nämlich umfassend, kompetent, beratend, im Interesse des Bürgers. An diesem Punkt setzt die Arbeit unserer Kanzlei an, für die betroffenen Mandanten, beratend als auch vertretend, in Gerichts- und Widerspruchsverfahren tätig zu sein.
Zuständig: Herrr Rechtsanwalt Bernd Fleischhack