Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren dient dazu, durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erzielen.

Sowohl Firmen als auch Privatpersonen können von Überschuldung bedroht sein.

Wir sind kompetente Ansprechpartner sowohl für den Bereich der

  • Unternehmensinsolvenzverfahren

für Einzelfirmen aller Art, Kapitalgesellschaften (wie GmbH), Personengesellschaften (z.B. BGB Gesellschaft)

als auch

  • Verbraucherinsolvenzverfahren

für alle nicht selbständig Tätigen wie z.B. Arbeitnehmer, Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, und das sich anschließende Restschuldbefreiungsverfahren soweit der Schuldner eine natürliche Person ist.

Aufgrund der in unserer Kanzlei bestehenden Spezialisierung auch im Bereich des Gesellschaftrechtes wird für den Firmenbereich auch immer die Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen.

In allen Phasen des gerichtlichen Insolvenzverfahrens sichern wir ihre juristische Betreuung fachgerecht ab und können hier auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Jürgen Korn