Familienrecht
Fragen Rund um Eheschließung, Scheidung, Partnerschaften, Unterhalt, Sorgerecht uvm.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von durch Ehe, Familie und Verwandtschaften miteinander verbundene Personen sowie spezielle Bereiche wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft, die Bereiche des elterlichen Sorge- und Umgangsrecht, das Ehegatten- und Kindesunterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, des Erbrechts, oder der Auseinandersetzung des Hausrates sind wesentliche Bestandteile der familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Für die Betroffenen, Ehegatten und Kinder ist eine Scheidung meist mit weitreichenden, nicht selten katastrophalen Folgen verbunden. Schwierige Probleme können von den Beteiligten ohne rechtskundigen Rat nicht gelöst werden.
Von der richtigen Beurteilung dieser Fragen hängt vielfach die persönliche und wirtschaftliche Zukunft der Beteiligten ab.
Die Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei sind:
- Beratung vor und nach der Eheschließung
- Ehescheidung
- Fragen des Unterhalts
- Vertragsgestaltung in Familiensachen
- elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht
- Beratung in Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen
- Partnerschaft
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Anfechtung der Vaterschaft, Fragen der Adoption
Im Hinblick auf die radikalen Änderungen des Unterhaltsrechtes beraten wir Sie insbesondere umfassend über das neue Unterhaltsrecht, über die Frage der Rangstufen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, über das rechtliche Verhältnisse früherer Ehepartner und des neuen Partners. Hierzu gehören auch das Recht der nichtehelichen Mutter und ihres Kindes. Vor Abschluss einer Ehe können Sie sich bei uns über einen geeigneten Ehevertrag informieren, in dem Sie sich späteren Streit ersparen und Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich im Voraus regeln.
Scheidungen sind unsere zentrale Kernkompetenz. Gleichwohl unterstützen wir Sie in allen Familien- und Erbrechtsfragen. Wir beraten und helfen gern bei der Erstellung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, geben Antworten zur Eingehung und Auflösung von Lebenspartnerschaften, Unterhaltshöhen, Vermögensaufteilungen, Umgangskontakten oder das Sorgerecht. Unsere familienrechtliche Beratung und Vertretung betrifft dabei gleichermaßen die Zukunftsvorsorge, sowohl für eheliche wie auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, wie auch die Wahrnehmung der Rechte unserer Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, selbstverständlich unter Beachtung der umfangreichen, ständig wechselnden Rechtsprechung und Gesetzgebung.
zuständig: Herr Rechtsanwalt Thoralf Knoth