Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht ist mehr als Verkehrsordnungswidrigkeiten

Auf allen Sachgebieten gibt es Ge- und Verbotsvorschriften, die sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht zu finden sind. Oft drohen Bußgelder in erheblicher Höhe. Nur beispielhaft ist hier zu denken an das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung usw. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) enthält die Kern- und Rahmenvorschriften für alle Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und Landesrecht.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde zuständig.

Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen derartiger Verfahren.

  • im Anhörungsverfahren (vor Erlass eines Bußgeldbescheides)
  • im Zwischenverfahren (Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln nach Erlass des Bußgeldbescheides)
  • Verteidigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren

zuständig: Herr Rechtsanwalt Gunter Zumpf