Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.

So abstrakt dies klingt, so umfangreich können Sie von Verwaltungsentscheidungen betroffen sein, z.B. im Bereich

  • Abfallrecht
  • Abgabenrecht
  • öffentliches Baurecht
  • Gaststättenrecht
  • Beamtenrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Gewerberecht

Wenn eine Erlaubnis oder eine Genehmigung beantragt wird, diese versagt wird, ein Bescheid ergeht, der zu einer Geldleistung verpflichtet, dann ist dies Verwaltungshandeln. Zur Durchsetzung der Ansprüche oder dessen Abwehr gegenüber der Behörde bedarf es ggf. der Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Unsere Kanzlei bietet ihnen bereits im Rahmen des Verwaltungsvorverfahrens kompetente Unterstützung an, um eine außergerichtliche Lösung zu finden und ein meist länger dauerndes Verwaltungsgerichtsverfahren zu vermeiden.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen bzw. abzuwehren.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Gunter Zumpf