Strafrecht

Die Strafverteidigung ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei

Gerade die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellt für einen Beschuldigten eine besondere Ausnahmesituation dar. Wie verhalte ich mich z.B. bei einer polizeilichen Durchsuchung? Was droht bei einer Verhaftung oder dem Erlass eines Haftbefehls?

Hier wird der Strafverteidiger tätig.

Wir beraten und vertreten Sie u.a.:

  • als Verteidiger im Ermittlungsverfahren
  • durch Anwesenheit bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
    Akteneinsichtsrecht
  • Besuch des inhaftierten Mandanten in der JVA
  • Suche nach Möglichkeiten des Verfahrensabschlusses ohne Urteil
  • Verteidigung vor und in der gerichtlichen Hauptverhandlung
  • Akteneinsicht, Vorbereitung und Stellung von Beweisanträgen im gerichtlichen Verfahren
  • Verteidigung im Berufungsverfahren

zuständig: Herr Rechtsanwalt Gunter Zumpf