Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir helfen dabei, tragfähige und interessengerechte Regelungen herbeizuführen
Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Aktienrechts, des GmbH-Rechts und des Rechts der Personengesellschaften. Gerade im Bereich des GmbH-Rechts sind in den vergangenen Jahren erhebliche zusätzliche Anforderungen hinzugekommen, denen wir uns aufgrund unserer Spezialisierung stellen. Hierzu gehört die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, die Abwehr von Anfechtungsklagen ebenso wie die Haftung von Geschäftsführern und die präventive Beratung von Organen dieser Gesellschaften.
Dabei helfen wir Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten dabei, Risiken zu vermeiden und Haftungsansprüche abzuwehren. Eine Zusammenarbeit mit den Versicherern insbesondere den D&O Versichern ist selbstverständlich.
Natürlich liegen uns die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen in mittelständischen Familienunternehmen mit oft komplizierten Eigentümerstrukturen besonders am Herzen und wir helfen dabei, tragfähige und interessengerechte Regelungen herbeizuführen.
zuständig: Herr Rechtsanwalt Jürgen Korn