Wirtschaftsstrafrecht

Wir bauen auf eine enge und verstrausvolle Zusammenarbeit

Hier legen wir besonderes Augenmerk auf die Besonderheit der Verteidigung in einem Wirtschaftsstrafverfahren.

Nach dem allgemeinen Verständnis bezeichnet man jene Ermittlungsverfahren und Strafverfahren als „Wirtschaftsstrafsache“ bei denen es um den komplexen Vorwurf der Begehung strafbarer Handlungen bei jeder Art unternehmerischer Tätigkeit geht. Derartige Verfahren bedürfen von Beginn an – aufgrund der oftmals damit einhergehenden gravierenden Folgen – einer kompetenten Wahrnahme Ihrer Interessen.

In der Mehrzahl der Fälle ist, wenn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung gebracht werden kann, mit einer langen und kraftraubenden Hauptverhandlung, die sich nicht nur über wenige Monate sondern oft sogar über Jahre hinziehen kann, zu rechnen.

Daher kommt es besonders auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten an.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Jürgen Korn und Herr Rechtsanwalt Gunter Zumpf