Grundstücksrecht

Kaufen, Bauen, Verkaufen?

Prü­fung, Gel­tend­ma­chung und Ab­wehr von Rech­ten und An­sprü­che aus Grunds­tücks­ver­trä­gen je­der Art und de­ren Ver­tre­tung bei Aus­ei­nan­der­set­zungen über der­ar­ti­ge Rech­te, Hy­po­the­ken oder Grund­schul­den. Be­ra­tung bei und Ge­stal­tung von Grund­stücks­kauf­ver­trä­gen oder Ein­räu­mung von ding­li­chen Rech­ten bzw. per­sönl­icher Dienst­bar­kei­ten.

Ebenfalls gehören hierzu die Unterstützung bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Grundstückskaufverträge und Investitionen im Zusammenhang mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Jürgen Korn