Grundstücksrecht
Kaufen, Bauen, Verkaufen?
Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von Rechten und Ansprüche aus Grundstücksverträgen jeder Art und deren Vertretung bei Auseinandersetzungen über derartige Rechte, Hypotheken oder Grundschulden. Beratung bei und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Einräumung von dinglichen Rechten bzw. persönlicher Dienstbarkeiten.
Ebenfalls gehören hierzu die Unterstützung bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Grundstückskaufverträge und Investitionen im Zusammenhang mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
zuständig: Herr Rechtsanwalt Jürgen Korn