Erbrecht

Anwaltliche Beratung und Vertretung im privaten sowie im Unternehmensbereich

Wir verfügen über eine 20 jähriger Erfahrung bei der Gestaltung anspruchsvoller Nachfolgeplanungen im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich.

Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung ist im privaten sowie auch im Unternehmensbereich das besonders bedeutsame Erbrecht, sei es in seiner gesetzlichen oder testamentarisch gestalteten Form.

Dabei haben wir es u.a. zu tun mit:

  • Fragen der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erbeinsetzung durch Testament oder Erbvertrag sowie letztwillige Verfügung von Vermächtnissen und deren entwurfsweise Erstellung nach entsprechender Beratung
  • Fragen des Pflichtteilsrechtes
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erbscheins- und andere Verfahren sowie Erbauseinandersetzungen, jeweils unter Berücksichtigung letztwilliger Verfügungen und deren kompetenter Auslegung

Bei diesem Tätigkeitsschwerpunkt können wir Ihnen aber auch folgende Leistungen anbieten:

1. Vor dem Erbfall als Erblasser, Erbe oder Vermächtnisnehmer eine persönliche Beratung wie Erstellung

  • eines Testaments
  • eines Erbvertrages
  • eines Übergabevertrages mit Gegenleistung
  • einer Altersvorsorgevollmacht
  • einer Patientenverfügung
  • einer gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklausel
  • einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • einer Aufteilung Ihres Nachlasses

2. Nach dem Erbfall (als Erbe) eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung

  • zur Sicherung des Nachlasses
  • zur Feststellung des Erbrechts
  • zur Ausschlagung der Erbschaft

3. Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer) eine persönlichen Beratung und Ihre Vertretung

  • bei der Sicherung des Vermächtnisses
  • bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen

4. Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter) eine persönliche Beratung und Ihre Vertretung

  • zu der Höhe des Pflichtteilsanspruchs
  • zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
  • zum Bestand des Nachlasses
  • zum Wert des Nachlasses
  • zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

5. Persönliche Beratung als Testamentsvollstrecker

  • zur Übernahme und Beendigung des Amtes
  • zu den Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers
  • zur Haftung des Testamentsvollstrecker
  • zu den Kosten der Testamentsvollstreckung

Gleichzeitig vertreten wir Klageansprüche – und betreiben die gerichtliche Vertretung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten sowie Klagen auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren, zur Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Thoralf Knoth