Verkehrsrecht

Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten

Mit Verkehrsrecht wird überschrieben sowohl die zivilrechtliche Regulierung von Verkehrsunfallsachen als auch die Tätigkeit im Bereich des Verkehrsstrafrechts und -ordnungwidrigkeitenrechts. Auch hier können wir seit mehreren Jahren auf eine erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.

Verkehrsunfallsachen

Hierzu gehören

  • Prüfung der Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen
  • Regulierung der Schadenersatzforderungen hinsichtlich der entstandenen Schäden im materiellen und immateriellen (Schmerzensgeldansprüche) Bereich
  • Geltendmachung von Kosten des Mietwagens

Verkehrsstrafrecht

Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier insbesondere:

  • Möglichkeiten der Reaktion bei Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins
  • Prüfung von Möglichkeiten der Erledigung des Verfahrens ohne Urteil

Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Möglichkeiten der Vermeidung von Fahrverboten z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen
  • Prüfung von Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung ohne Punkteeintragung im
  • Verkehrszentralregister

sowohl im Rahmen des Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde als auch im gerichtlichen Verfahren.

zuständig: Herr Rechtsanwalt Thoralf Knoth