Verkehrsrecht
Verkehrsunfallsachen, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten
Mit Verkehrsrecht wird überschrieben sowohl die zivilrechtliche Regulierung von Verkehrsunfallsachen als auch die Tätigkeit im Bereich des Verkehrsstrafrechts und -ordnungwidrigkeitenrechts. Auch hier können wir seit mehreren Jahren auf eine erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.
Verkehrsunfallsachen
Hierzu gehören
- Prüfung der Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen
- Regulierung der Schadenersatzforderungen hinsichtlich der entstandenen Schäden im materiellen und immateriellen (Schmerzensgeldansprüche) Bereich
- Geltendmachung von Kosten des Mietwagens
Verkehrsstrafrecht
Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier insbesondere:
- Möglichkeiten der Reaktion bei Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins
- Prüfung von Möglichkeiten der Erledigung des Verfahrens ohne Urteil
Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Möglichkeiten der Vermeidung von Fahrverboten z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen
- Prüfung von Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung ohne Punkteeintragung im
- Verkehrszentralregister
sowohl im Rahmen des Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde als auch im gerichtlichen Verfahren.
zuständig: Herr Rechtsanwalt Thoralf Knoth und Herr Rechtsanwalt Gunter Zumpf