Gesetzliche Neuregelungen zum Juli/August 01.08.2016

Arbeit/Soziales

Die Bundesregierung verbessert die Berufschancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 01. August können sie auf eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Sozialrecht wird einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für 12 Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung.

Außerdem gilt:

Langzeitarbeitslose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Ausbildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 6 Monate weiter bewilligt werden.

Die Regelungen gelten ab 01.08.2016.

Weg frei für öffentliches W-LAN

Anbieter von W-LAN Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. So unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung von öffentlichen W-LAN Hotspots.

Das Gesetz ist am 27.07.2016 in Kraft getreten.

Höheres BAföG für Schüler und Studierende

Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um 7%. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735,00 € monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überpropotional von bisher 224,00 € auf 250,00 € steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen konnte zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten (www.bundesregierung.de)