Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht zwingend an dem auf 6 aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden, sondern kann an einem beliebigen Tag innerhalb jeden Siebentagezeitraumes gewährt werden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 09.11.2017 entschieden (Az: C-306/16). Dies hat zur Folge, dass es auch rechtmäßig sein kann, wenn der Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeitet.
Nach der Arbeitszeitlinie 2003/88/EG hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zzgl. der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden. Der EuGH sollte klären, ob die kontinuierliche Mindestuhrzeit von 24 Stunden spätestens an dem Tag gewährt werden muss, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt. Dies hat der EuGH, wie eingangs ausgeführt, entschieden (www.beck.de/aktuell, Meldung).