Informationsblatt zur alternativen Streitbeilegung

Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013), welche die Einrichtung einer europäischen Ontinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-käufen vorsieht. Die OS-Plattform ist am 15.02.2016 an den Start gegangen und wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die ODR-Verordnung findet auch auf mit Verbrauchern geschlossene Rechtsanwaltsverträge Anwendung (Vgl. Ausgabe 02/2016 – Rechtsanwaltskammer Thüringen)

Daher müssen Anwälte

(1) seit dem 09.01.2016 auf ihrer Hornepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, sofern sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern abschließen.

(2) ab dem 01.02.2017 auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin hinweisen.

Bitte entnehmen Sie weitere Einzelheiten der Homepage der RAK (www.rak-thueringen.de), dort: http://rak-thueringen.de/wp-content/uploads/2016/04/Informationen_für_Rechtsanwälte_zur_alternativen_Streitbeilegung.pdf