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Belehrung über Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung nicht erforderlich

Die Mitwirkung des Betroffenen an einer Atemalkoholmesssung ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.

Über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung muss der Betroffene nicht belehrt werden, wie das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2013, Aktenzeichen (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)).

Dann besteht kein Beweisverwertungsverbot. Dies kann allerdings dann bestehen, wenn die Ermittlungsbehörden dem Betroffenen eine Mitwirkungspflicht vorgespielt haben oder einen Irrtum über eine solche Pflicht bewusst ausgenutzt haben.

Schuldnerverzeichnis für Thüringen beim Amtsgericht Meiningen

Das Thüringer Oberlandesgericht teilt auf seiner Internetseite mit, dass das Amtsgericht Meiningen als Zentrales Vollstreckungsgericht für Thüringen eingerichtet wurde.

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat unter anderem die Führung der bei jedem Amtsgericht lokal geführten Schuldnerverzeichnisse zentralisiert.

„Eintragungen ins Schuldnerverzeichnis, welche bis zum 31.12.2012 vorgenommen wurden, werden weiterhin und ausschließlich durch die lokalen Vollstreckungsgerichte beauskunftet.“ (Vgl. www.thueringen.de/Schuldnerverzeichnis).