Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz teilt in der Pressemitteilung vom 01.10.2014 mit, dass das Mietrechtsnovellierungsgesetz beschlossen wurde.
„Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10% übersteigen dürfen und: nur der muss künftig den Makler zahlen, der ihn auch beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist … die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben … die Mietpreisbremse ist für Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ vorgesehen. Diese Gebiete sollen wegen der erforderlichen Sachnähe die Länder festlegen dürfen, die so auch flexibel auf Veränderungen auf dem Immobilienmarkt reagieren können. Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden Neubauten sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung … die Länder erhalten – ab Inkrafttreten 2015 – für 5 Jahre die Möglichkeit die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.“ (Vgl. www.bmjv.de Pressemitteilung vom 01.10.2014).