Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2015

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 vom 14.04.2015 erhöht die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850 c ZPO.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850 c Abs. 1 und 2 Satz 2 der ZPO erhöhen sich zum 01.07.2015.

  • In Absatz 1 Satz 1
    Von 1.045,04 € auf 1.073,88 € monatlich
  • In Absatz 1 Satz 2
    Von 2.314,82 € auf 2.378,72 € monatlich
  • In Absatz 2 Satz 2
    Von 3.203,67 € auf 3.292,09 € monatlich

Die Tabelle der geltenden Pfändungsfreibeträge kann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden.