Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann wie vorgesehen in Kraft treten.
Es entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und dem nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.
Das Kindergeld steigt 2015 um 48€, d.h. monatlich um 4,00 €, im Jahre 2016 um 24€,was monatlich 2,00 € entspricht.
(Vgl. Bundesrat Plenum-Kompakt)