Das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz ist am 31.07.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hier sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführung und Aufzeichnungspflichten (§ 241 a Satz HGB, § 141 Absatz 1 Satz 1 AO);
- Erleichterungen im Faktor Verfahren bei Lohnsteuerabzug bei Ehegatten und Lebenspartnern (§ 39 f EStG);
- Anhebung der Pauschalisierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte (§ 40 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG);
- Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugspflichtige (§ 51 a Absatz 2 c Nr. 3 Satz 9 EStG);
Die Änderungen bezüglich des EStG treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.01.2016 in Kraft (www.Beck.deGesetzgebungsvorhaben).