Der Deutsche Bundestag hat am 03.12.2015 auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz beschlossen.
Die Verbraucher werden künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmen können durch Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
Das am 03.12.2015 verabschiedete Gesetz regelt die Anforderungen an die Schlichtungsstellen und das Schlichtungsverfahren (www.bmjv.de).