Bundestag verabschiedet Gesetz für besseren Opferschutz im Strafverfahren

Verbrechensopfer werden vor Gericht künftig besser informiert, geschützt und betreut. Der Bundestag verabschiedete am 03.12.2015 ein entsprechendes Gesetz. Alle Kinder und Jugendlichen, die Opfer von schweren Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten wurden, erhalten im Prozess nun eine kostenlose psychosoziale Betreuung. Bei erwachsenen Opfern kann das ebenfalls geschehen, wenn das Gericht diese für notwendig erachtet.

Der Richter soll zudem prüfen, in welchen Fällen auf „nicht unerlässliche Fragen zum persönlichen Lebensbereich“ eines Zeugen verzichtet werden kann.

Ausgeweitet wird ferner der Anspruch von Opfern mit geringen Sprachkenntnissen auf eine Übersetzung bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Wer Anzeige erstattet, erhält außerdem in Zukunft mehr Informationen über das anschließende Verfahren. Mit dieser Neuregelung setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um (vgl. rsw.beck.de).