Neue Bußgelder im Straßenverkehr treten in Kraft

Eben mal richtig Gas geben? In zweiter Reihe parken, am besten noch auf dem Radweg? Das könnte künftig teuer werden. Ab dem 28.04.2020 gelten wesentlich höhere Bußgelder und Fahrverbote für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder.

Regeln im Überblick

Wer im Stau zum Beispiel durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann künftig mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft werden, zudem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.

Und wer nur 21 km/h zu schnell durch die Radarfalle fährt, dessen Führerschein ist dann für einen Monat weg. Zusätzlich werden 80 Euro und zwei Punkte fällig. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, das wer zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs war, mit einem Fahrverbot belegt werden konnte.

Wer Fahrräder überholt, muss laut neuer Regelung im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter – bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Zudem dürfen Fahrradfahrer jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert.

Dazu kommen strengere Regeln für das Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt mit bis 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Bis zu 100 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt sind möglich. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro. Werden im Einsatz Rettungsfahrzeuge behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt.

Das Bußgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Scharfe Kritik

Die neuen Regelungen stoßen auf teils heftige Kritik. Es wird bemängelte, dass künftig Geschwindigkeitsverstöße schneller mit Fahrverboten geahndet würden und zwar unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung.  Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte – für beides werden künftig 55 Euro fällig. Und dass ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei „praxisfern und überzogen“. Berufskraftfahrern oder Handwerkern drohe bei einer innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h neben einem Bußgeld von 80 Euro ein Fahrverbot, das häufig auch zu einer Entlassung führe.

Wenn künftig schon bei geringeren Verstößen der Verlust des Führerscheins droht, ist zu erwarten, dass die Zahl der Einsprüche und Klagen gegen Bußgeldbescheide und Anordnungen von Fahrverboten – und damit in letzter Konsequenz auch die Zahl der Gerichtsverfahren in Sachen Verkehrsverstößen – steigen wird.

Kommen sie bitte rechtzeitig und lassen sich beraten, wenn sie eine Verwarnung oder Bußgeldbescheid erhalten.

(gekürzt nach Beck-Online, 28.04.2020)