Kabinett beschließt Zinssenkung bei Steuer-Nachzahlungen

Steu­er­zah­le­rin­nen und -zah­ler sol­len künf­tig we­ni­ger Zin­sen auf Nach­zah­lun­gen ent­rich­ten, aber auch we­ni­ger Zin­sen auf Er­stat­tun­gen vom Fi­nanz­amt be­kom­men. Das Ka­bi­nett be­schloss am Mitt­woch, dass die Zins­sät­ze rück­wir­kend zum 01.01.2019 auf 0,15% pro Monat ge­senkt wer­den sol­len. Pro Jahr fal­len damit statt 6% nur noch 1,8% Zin­sen an. „Damit tra­gen wir dem der­zei­ti­gen Nied­rig­zins­ni­veau Rech­nung“, sagte Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP).

Bundestag muss noch zustimmen

Eine Evaluierungsklausel solle zudem dafür sorgen, dass der Zinssatz auch künftig angemessen bleibe. Bevor er in Kraft treten kann, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.

Auslöser: Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hatte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6% im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärt . Für die Neuregelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Nun dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Besonders bei Unternehmen kann es um größere Summen gehen.

nach Redaktion beck-aktuell, 30. Mrz 2022 (dpa).