Je größer das Auto, desto höher die Strafe?

Muss ich als SUV-Fahrer bald mit höheren Strafen bei Ordnungswidrigkeiten rechnen? Das Amtsgericht Frankfurt am Main hätte diese Frage im Juni 2022 wohl am liebsten mit „Ja“ beantwortet, als es einen SUV-Fahrer wegen des Fahrens über eine rote Ampel verurteilte (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.06.2022 – 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).

Der damals Angeklagte wurde wegen seiner Tat zu einer Geldstrafe von 350,00 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Üblich sind bei den sogenannten Rotlichtverstößen laut Bußgeldkatalog eigentlich Geldstrafen von 200,00 Euro.
Für das Gericht machte es jedoch einen erheblichen Unterschied, dass ein SUV statt eines Kleinwagens über die rote Ampel fuhr. Begründet wurde die höhere Strafe nämlich damit, dass durch die kastenförmige Bauweise und erhöhte Front von SUVs auch eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, allen voran querende Fußgänger, bestehe.

Doch war das schon das letzte Wort? Nein, denn der Fahrer legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein und landete deshalb mit seinem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.09.2022 – 3 Ss-OWi 1048/22). Das Oberlandesgericht entschied dann, dass die höhere Strafe nicht allein und pauschal durch die erhöhte Betriebsgefahr eines bestimmten Fahrzeugtyps (wie beispielsweise eines SUVs) begründet werden könne. Das bloße Fahren eines größeren Autos führt also noch nicht zu einer höheren Strafe.

Die erhöhte Strafe hielt das Gericht dann aber trotzdem aufrecht, denn der Fahrer fuhr bereits 13 Monate zuvor über eine rote Ampel und dieses wiederholte Vergehen rechtfertigte dann doch ein Abweichen von den üblichen 200,00 Euro.

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