Der Bundesrat hat dem obigen Gesetz ebenfalls in seiner Sitzung am 10.07.2015 vor der Sommerpause zugestimmt. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz stärkt die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen. Die neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen die Situation in unterversorgten ländlichen Gebieten gezielt verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduzieren.
Am interessantesten für Patienten sind sicher die von den Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtenden Terminservicestellen, die sicherstellen sollen, dass Versicherte künftig innerhalb von 4 Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.
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Erhöhung des Kindergeldes 2015/2016
Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann wie vorgesehen in Kraft treten.
Es entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und dem nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.
Das Kindergeld steigt 2015 um 48€, d.h. monatlich um 4,00 €, im Jahre 2016 um 24€,was monatlich 2,00 € entspricht.
(Vgl. Bundesrat Plenum-Kompakt)
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2015
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 vom 14.04.2015 erhöht die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850 c ZPO.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850 c Abs. 1 und 2 Satz 2 der ZPO erhöhen sich zum 01.07.2015.
- In Absatz 1 Satz 1
Von 1.045,04 € auf 1.073,88 € monatlich - In Absatz 1 Satz 2
Von 2.314,82 € auf 2.378,72 € monatlich - In Absatz 2 Satz 2
Von 3.203,67 € auf 3.292,09 € monatlich
Die Tabelle der geltenden Pfändungsfreibeträge kann auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden.