Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bundesrat hat dem obigen Gesetz ebenfalls in seiner Sitzung am 10.07.2015 vor der Sommerpause zugestimmt. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz stärkt die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen. Die neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen die Situation in unterversorgten ländlichen Gebieten gezielt verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduzieren.
Am  interessantesten für Patienten sind sicher die von den Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtenden Terminservicestellen, die sicherstellen sollen, dass Versicherte künftig innerhalb von 4 Wochen einen Facharzt-Termin erhalten.