Am 01.01.2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.
Die Neuregelungen dienen insbesondere dazu, die Informationsbeschaffung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu verbessern. Darüber hinaus wird das Verfahren auf Abnahme der Vermö-gensauskunft (bisher: eidesstattliche Versicherung) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses modernisiert.
So kann der Gläubiger bereits vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einholen.
Die Vermögensauskunft des Schuldners wird vom Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument aufgenommen und in landesweit vernetzten Datenbanken gespeichert.
Im Übrigen soll das Schuldnerverzeichnis als landesweites Internetregister gestaltet werden.
(von RAin Kerstin Henkel)