Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem Gesetz zur Regelung des Punktesystems zugestimmt. Die Änderungen werden zum 01.05.2014 in Kraft treten.
Die wesentlichen Änderungen in einer kurzen Übersicht:
Anhebung der Eintragungsgrenze:
Ordnungswidrigkeiten werden ab einer Geldbuße von 60,00 € (bisher 40,00 €) eingetragen sowie Verkehrsstraftaten.
Änderungen der Punktekategorien:
Bis zu 3 Punkte Vormerkung
4 bis 5 Punkte Ermahnung
6 bis 7 Punkte Verwarnung
8 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabbau:
Beim Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmalig innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren.
Verjährung:
Jeder Verstoß verjährt für sich.
Die bislang geltende Tilgungshemmung – ein neuer Eintrag verlängert die Tilgungsfrist der alten Einträge – entfällt.
Bestehende Eintragungen:
Eintragungen die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden automatisch zum 01.05.2014 gelöscht.