Das 2. Kostenmoderinisierungsgesetz ist am 01.08.2013 in Kraft getreten. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) werden modifiziert; die Kostenordnung für Notare (KostO) wird durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Rechtsanwaltsgebühren werden angehoben. Es gibt eine neue Gebührentabelle mit aktualisierten Gegenstandswertenstufen; bei Rahmengebühren neue Beträge.
Gerichtskostengesetz
Die Gerichtsgebühren werden erhöht.
Gerichts- und Notarkostengesetz
Das Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzt die bisher geltende Kostenordnung.