Wie das Thüringer Justizministerium mitteilt, wurde mit dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012 eine neue Arbeitsgerichtsstruktur aus 4 Arbeitsgerichten geschaffen. Die Bezirke der Arbeitsgerichte wurden an die Planungsregionen angeglichen.
Zur Umsetzung dieser neuen Struktur wurden die Arbeitsgerichte in Eisenach und Jena zum 01. Januar 2014 aufgehoben. Dies führt zu folgenden Änderungen bei der Zuständigkeit:
Der Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach werden dem Arbeitsgericht Suhl
zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Eisenach).
Der Landkreis Gotha wird dem Arbeitsgericht Erfurt zugeordnet (bisher Arbeitsgericht
Eisenach).
Der Ilmkreis wird dem Arbeitsgericht Erfurt zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Suhl).
Die kreisfreie Stadt Jena, der Saale-Holzlandkreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
werden dem Arbeitsgericht Gera zugeordnet (bisher Arbeitsgericht Jena).
Am Standort Eisenach des Arbeitsgerichts Suhl wurde ein Gerichtstag eingerichtet, um arbeitsge-richtliche Verfahren auch künftig bürgernah verhandeln zu können. Darüber hinaus gibt es bereits einen Gerichtstag des Arbeitsgerichts Suhl in Sonneberg.
(von vgl. Pressemitteilung des Justizministerium vom 17.01.2014, www.thueringen.de)