Das Bundesfinanzministerium hat am 22.10.2009 ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 veröffentlicht. Mit der Steuerklassenkombination «IV/IV mit Faktor» wird darin eine neue Möglichkeit der Verteilung der Steuerlast für Ehepartner vorgestellt.
Durch Faktorverfahren Steuernachzahlungen verringern
Wie das Ministerium mitteilt, wird durch das Faktorverfahren erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ein entscheidender Vorteil des Faktorverfahrens sei, dass der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld sehr genau angenähert werde. Damit könnten höhere Nachzahlungen und gegebenenfalls auch Einkommensteuer-Vorauszahlungen vermieden werden.
Drei Möglichkeiten der Steuerklassenkombination für Ehepaare
Das Faktorverfahren ist neben dem Ehegattensplitting, bei dem der höher verdienende Partner Steuerklasse III und der weniger verdienende Steuerklasse V wählt, und der Entscheidung beider Ehepartner für Steuerklasse IV eine neue dritte Möglichkeit der Steuerklassenkombination für Verheiratete. Der Antrag kann beim Finanzamt formlos oder in Verbindung mit dem förmlichen Antrag auf Eintragung eines Freibetrags gestellt werden.
(von Thoralf Knoth (Rechtsanwalt))