Neue Entscheidungen

Aktuelle Rechtssprechungen rund um Unterhalt, Vermietung, Schenkung, Sorgerecht und Betriebskostenabrechnung
Inhalt:

Trennungsunterhalt: Unterhaltskürzung bei “Fremdgehen” – OLG Brandenburg vom 24.03.2009 – Az. 10 UF 166/03
Unterhalt: fiktives Einkommen bei unterlassener Vermietung – OLG Jena vom 27.08.2009 – Az. 1 UF 123/09

Kindesunterhalt: Grenzen für fiktives Einkommen – OLG Dresden vom 21.10.2009 – Az. 24 UF 342/09
Kind bleibt nach Scheidung privat krankenversichert – OLG Koblenz vom 19.01.2010 – Az. 11 UF 620/09
Rückforderungsanspruch bei Schenkung an Schwiegerkinder – BGH vom 03.02.2010 – Az. XII ZR 189/06
Sorgerecht: keine Pflicht zur psychotherapeutischen Behandlung – OLG Saarbrücken vom 19.10.2009 – Az. 6 UF 48/09
Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Abrechnungskopien – AG München vom 21.09.2009 – Az. 412 C 34593/08

 

1. Trennungsunterhalt: Unterhaltskürzung bei “Fremdgehen” – OLG Brandenburg vom 24.03.2009 – Az. 10 UF 166/03

Geht ein Ehegatte ein auf Dauer angelegtes außereheliches Verhältnis mit einem anderen Partner zu einem Zeitpunkt ein, zu dem die Ehe noch als “intakt” zu bezeichnen war, stellt dies ein einseitiges Fehlverhalten dar, das eine hälftige Herabsetzung des Trennungsunterhalts nach sich zieht. Hingegen stellt eine sexuelle Umorientierung eines Ehepartners (hier der Ehefrau) nach Meinung des Oberlandesgerichts Brandenburg für sich genommen noch kein Fehlverhalten dar.

Urteil des OLG Brandenburg vom 24.03.2009
Aktenzeichen: 10 UF 166/03
FamRB 2009, 237
FamRZ 2009, 1416

2. Unterhalt: fiktives Einkommen bei unterlassener Vermietung – OLG Jena vom 27.08.2009 – Az. 1 UF 123/09

Unterlässt es ein unterhaltspflichtiger Ehemann, eine ihm gehörende, leer stehende und für eigene Wohnzwecke nicht benötigte Immobilie ohne hinreichenden Grund nicht zu vermieten, ist ihm der durchschnittlich erzielbare Ertrag (Mietzins) als fiktives Einkommen zuzurechnen, was zu einer entsprechenden Erhöhung seiner Unterhaltspflicht führt.

Urteil des OLG Jena vom 27.08.2009
Aktenzeichen: 1 UF 123/09
OLGR Jena 2009, 907
NJW-Spezial 2009, 757

3. Kindesunterhalt: Grenzen für fiktives Einkommen – OLG Dresden vom 21.10.2009 – Az. 24 UF 342/09

Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern nach dem Gesetz eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Sie müssen daher notfalls auch unzumutbare Arbeiten annehmen, um ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie sich die erzielbaren Einkünfte als sogenanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen. Danach bemisst sich dann die Höhe der jeweiligen Unterhaltspflicht.

Gleichwohl kann nicht jeder Unterhaltspflichtige, der seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber seinen minderjährigen Kindern verletzt, einfach zur Zahlung des Mindestunterhalts herangezogen werden. Ihm ist nur ein fiktives Einkommen in der Höhe zuzurechnen, wie er es wirklich erzielen könnte. Das Oberlandesgericht Dresden gibt für ungelernte Kräfte ein Berechnungsbeispiel. So kann bei ungelernten Hilfsarbeitern, die von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden, in Sachsen ein Monatseinkommen von höchstens 1.000 Euro netto zugrunde gelegt werden.

Beschlüsse des OLG Dresden vom 21.10.2009
Aktenzeichen: 24 UF 342/09
FuR 2010, 110

4. Kind bleibt nach Scheidung privat krankenversichert – OLG Koblenz vom 19.01.2010 – Az. 11 UF 620/09

Wurde ein Kind von Geburt an von seinem Vater privat krankenversichert, sind die Kosten für die private Krankenversicherung auch nach der Scheidung der Eltern als angemessener Unterhalt des Kindes anzusehen. Der über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügende Vater kann nicht geltend machen, das Kind könnte kostenlos bei der gesetzlich versicherten Ex-Ehefrau mitversichert werden.

Das Kind hat daher weiterhin einen Anspruch auf Zahlung der monatlichen Versicherungsprämie von derzeit 180 Euro. Dieser Betrag ist vom Vater neben dem laufenden Unterhalt zu zahlen, da die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten sind.

Schließlich wies das Gericht noch darauf hin, dass ein Wechsel in die kostengünstigere gesetzliche Krankenversicherung ausnahmsweise dann in Betracht kommen könnte, wenn die Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung denselben Versicherungsschutz bei geringeren Beiträgen bieten würde.

Urteil des OLG Koblenz vom 19.01.2010
Aktenzeichen: 11 UF 620/09
KrV 2010, 57

5. Rückforderungsanspruch bei Schenkung an Schwiegerkinder – BGH vom 03.02.2010 – Az. XII ZR 189/06

Haben Eltern ihren Schwiegerkindern eine Immobilie oder die hierfür benötigten Geldmittel geschenkt, war es für sie ohne entsprechende Vereinbarung bislang recht schwierig, die Rückübertragung oder Rückzahlung zu verlangen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind gescheitert ist. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert die Durchsetzung solcher Ansprüche nun erheblich.

Nach dieser geänderten Rechtsprechung sind die Ehe der Kinder und die Beziehung der Eltern zu ihrem Schwiegerkind nicht unabhängig voneinander zu betrachten. Damit handelt es sich bei der Zuwendung um eine Schenkung, deren geschäftliche Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt. Die Höhe des Rückforderungsanspruchs hängt jedoch davon ab, inwieweit auch das eigene Kind von dem Geschenk profitiert hat. Hat das Ehepaar beispielsweise lange gemeinsam in der Immobilie gewohnt, die es von den Eltern der Frau geschenkt oder finanziert bekommen hat, wird das Schwiegerkind nur einen vom Gericht festzusetzenden Teilbetrag zurückzahlen müssen.

Im entschiedenen Fall hatten die Eltern der Ehefrau dem Schwiegersohn 29.000 Euro für die Finanzierung einer ihm gehörenden Eigentumswohnung zur Verfügung gestellt. Wie viel er nach dem Scheitern der Ehe zurückzahlen muss, hat nun die Vorinstanz zu entscheiden.

Hinweis: Derartigen Streitigkeiten sollte von vornherein dadurch aus dem Weg gegangen werden, dass die Schenkung ausschließlich dem eigenen Kind zukommt.

Urteil des BGH vom 03.02.2010
Aktenzeichen: XII ZR 189/06

6. Sorgerecht: keine Pflicht zur psychotherapeutischen Behandlung – OLG Saarbrücken vom 19.10.2009 – Az. 6 UF 48/09

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind (§ 1666 BGB). Als äußerste Maßnahme sieht das Gesetz die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge vor. Voraussetzung für die Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung ist ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtig vorhandene Gefahr, dass eine Schädigung mit ziemlicher Sicherheit eintritt.

Die Vorschrift des § 1666 BGB rechtfertigt jedoch nicht eine Anordnung des Gerichts, dass sich ein Elternteil und auch das Kind selbst einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen haben. Eine derartige Anordnung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen.

Beschluss des OLG Saarbrücken vom 19.10.2009
Aktenzeichen: 6 UF 48/09
NJW-RR 2010, 146

7. Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Abrechnungskopien – AG München vom 21.09.2009 – Az. 412 C 34593/08

Ein Vermieter darf seinen Mieter nicht darauf beschränken, zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung die zugrunde liegenden Belege und Rechnungen lediglich einzusehen. Vielmehr hat der Mieter einen Anspruch darauf, die Unterlagen zu kopieren oder zu fotografieren.

Urteil des AG München vom 21.09.2009
Aktenzeichen: 412 C 34593/08
NJW 2010, 78
NZM 2010, 81