Die Bundesnotarkammer in Berlin hat am 01.01.2012 das Zentrale Testamentsregister gestartet. Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde bei einem Notar oder Gericht amtlich verwahrt wird, und informiert anschließend das Nachlassgericht und, sofern eine Urkunde vorhanden ist, auch die Verwahrstelle.
Die Bundesnotarkammer benachrichtige im Sterbefall alle Beteiligten elektronisch in besonders gesicherter Form. Damit wissen diese innerhalb eines Tages Bescheid.
Den Erben verschafft es eine schnellere Kenntnis über die Verteilung des Nachlasses und damit Planungssicherheit. Der Erblasser auf der anderen Seite hat die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht wird.
Das Testamentsregister enthält allerdings nur Verwahrangaben einer Urkunde, nicht den letzten Willen selbst. Registriert werden insbesondere der Namen des Erblassers und der Verwahrort der Urkunde.