Miet­rechts­än­de­run­gen zum 01.05.2013 in Kraft ge­tre­ten

Die Än­de­run­gen be­zie­hen sich ins­be­son­de­re auf die ener­ge­ti­sche Sa­nie­rung. Bei ener­ge­ti­schen Sa­nie­rungs­maß­nah­men kann in den ers­ten drei Mo­na­ten der Bau­maß­nah­men kei­ne Miet­min­de­rung er­fol­gen.

Wie bisher können bis zu 11 % der Modernisierungskosten die Jahresmiete umgelegt werden. Grundsätzlich besteht eine Duldungspflicht geplanter Modernisierungen. Bei Vorliegen von Härte-gründen, die Alter oder Krankheit sein können, findet eine Interessenabwägung zwischen Mieter- und Vermieterinteressen statt.
Die Mietrechtsreform betrifft darüber hinaus Änderungen bei Kündigung, Eigenbedarf und Räu-mung, über die wir Sie bei Bedarf gerne informieren.

(von Kerstin Henkel)